Förderung für Balkonkraftwerke
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2024 eine Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen beschlossen. Damit wird es für Sie ab 01.01.2025 möglich, für die Neuanschaffung eines sog. Balkonkraftwerks mit einer Anschlussleistung von max. 800 Watt einen Zuschuss von der Gemeinde zu erhalten.
Grundsätzlich ist die dezentrale Stromerzeugung durch Photovoltaik ein wichtiger Baustein der Energiewende. In diesem Zusammenhang ist oft von zusätzlich notwendigen Speicher- und Netzkapazitäten die Rede. Stecker-Solaranlagen hingegen können relativ unkompliziert an einen Stromkreis im eigenen Haushalt angeschlossen werden und quasi sofort mehr Solarstrom nutzbar machen. In der Praxis kann so der durch Haushaltsgeräte verursachte Energieverbrauch zumindest teilweise durch bürgereigene Stromerzeugung gedeckt werden.
Durch die Förderung amortisiert sich die Anschaffung einer entsprechenden Stecker-Solaranlage schon innerhalb kürzester Zeit und bewirkt somit eine unmittelbare Ersparnis bei den Stromkosten.
Um 0,5% unseres Stromverbrauchs im Gemeindegebiet zu decken, wären ca. 120 Balkonkraftwerke notwendig. Der dadurch entstehende Leistungszuwachs i.H.v. ca. 96 kWp wäre in etwa vergleichbar mit einer größeren Aufdach-Photovoltaikanlage und zusammengenommen aktuell die viertgrößte Photovoltaikanlage im Gemeindegebiet (Stand: Januar 2024).
Im gesamten Bundesgebiet sind 2024 schon über 730.000 Balkonkraftwerke in Betrieb. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nutzen Sie die Förderung der Gemeinde und lassen Sie uns gemeinsam einen kleinen Schritt in die Zukunft der Energieversorgung machen.
Zandt, im Dezember 2024
Bgm. Hans Laumer
Wenn Sie die Förderung gerne beantragen möchten, bitten wir Sie, vorab die folgende Richtlinie sorgfältig durchzulesen und zu prüfen, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt. Aus der Förderrichtlinie ist ersichtlich, wer gefördert werden kann, was gefördert werden kann, wie hoch die Förderbeträge sind und wie sie sich zusammensetzen und vor allem welche Unterlagen dem Förderantrag beigefügt werden müssen.
Eine Förderung kann erst nach Kauf, Montage und Anmeldung beantragt werden. Und: Der Förderantrag gilt erst dann als vollständig eingegangen, wenn alle geforderten Unterlagen eingereicht sind. Das ist wichtig, da über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Antragseinganges entschieden wird und die Fördermittel – zumindest vorerst – begrenzt sind.
Hinweise und Anmerkungen
Folgende Internetadressen informieren rund um das Thema Stecker-Solaranlagen:
Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht? | Verbraucherzentrale.de
Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale NRW
Balkonkraftwerk, Steckersolargerät | Umweltbundesamt
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) | Umweltbundesamt
Leitfaden Steckersolaranlagen 2023
DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten – Produktneutrale Informationen zu Stecker Solar Geräten
Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist
Marktstammdatenregister (MaStR)
Bei allen weiteren Fragen zur Förderrichtlinie wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung (E-Mail: poststelle@gemeinde-zandt.de oder Tel. 09944/30300-0).