Die Sicherheitsbehörden (Landkreis und Kommunen) sind nachdrücklich zur Planung und Umsetzung eines Katastrophenschutzkonzeptes zur Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit bei Krisen und Katastrophen aufgefordert. Mit diesen Handreichungen zur Bevölkerungsinformation im Katastrophenfall eines längeren Stromausfalls soll keine Unsicherheit verbreitet werden, sondern vielmehr die Gewissheit, dass auch für den Krisenfall Vorbereitungen getroffen sind, eine Ordnung besteht und v.a. Anlaufstellen für Hilfsbedürftige vorhanden sein werden.