Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayeern
(Bayerische Gigabitrichtlinie - ByayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Zandt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Kontaktperson: Fabian Pielmeier
E-Mail: fabian.pielmeier@gemeinde-zandt.de
Tel.: 09944 30300-27
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (31.03.2022)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Zandt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (31.03.2022)
Die Gemeinde Zandt veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.05.2022 an der Markterkundung zu beteiligen
Förderschritt 3 - BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung (07.02.2023)
Die Gemeinde Zandt hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.