Gemeinderat beschließt Beitrags- und Gebührenanpassung
Bürgermeister Hans Laumer hieß bei der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres den Vertreter des Kommunalberatungsbüros Hurzlmeier willkommen. Alexander Gutjahr war per Videoübertragung aus Straubing zugeschaltet, um die Ergebnisse seiner in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll. durchgeführten Überprüfung der Wasserabgabesatzung (WAS) und Entwässerungssatzung (EWS) inklusive Beitrags- und Gebührenkalkulation vorzustellen.
Da der Anteil der Kosten für Regenwasser an den Gesamtkosten für die gemeindliche Entwässerungsanlage im aktuellen Kalkulationszeitraum mit 15 Prozent die maßgebliche zwölf Prozent-Schwelle aus der Rechtsprechung überschritten hat, sei die Gemeinde aus Gründen der Gebührengerechtigkeit gezwungen, getrennte Gebühren für Schmutz- beziehungsweise Regenwasser zu erheben. Während für Schmutzwasser wie bisher der sogenannte Frischwassermaßstab gelte, sei für die neue Niederschlagswassergebühr die reduzierte Grundstücksfläche maßgeblich.
Infoblatt mit Erläuterungen wird im Januar verschickt
Im Ergebnis entfallen auf Grundstücke mit Gewerbe, Hofstellen oder Miethäuser eher mehr Gebühren, weil sie mehr Regenwasser im Kanal verursachen, im Gegensatz zu Einfamilienhausgrundstücken, die viel Regenwasser im Garten versickern lassen, so Gutjahr.
Laumer wies darauf hin, dass für die neue Niederschlagswassergebühr gemeinsam mit der Jahresrechnung im Januar noch ein Infoblatt mit Erläuterungen versandt wird.
Die Beitrags- und Gebührenanpassung für Wasser und Kanal fällt wie folgt aus: Der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung im Kalkulationszeitraum bis 2028 verändert sich bezogen auf die Grundstücksfläche von bisher 0,85 auf 0,88 Euro pro Quadratmeter und bezogen auf die Geschossfläche von bisher 3,23 auf 3,07 Euro pro Quadratmeter. Die Verbrauchsgebühr für Wasser erhöht sich von bisher 1,70 auf 1,92 Euro pro Kubikmeter.
Außerdem erhöhen sich die Grundgebühren.
Bei der Entwässerungseinrichtung werden für einen neuen Kanalanschluss bis zur nächsten Anpassung bezogen auf die Grundstücksfläche 1,60 anstatt bisher 1,62 Euro pro Quadratmeter bezogen, beziehungsweise werden auf die Geschossfläche 13,15 Euro pro Quadratmeter anstatt bisher 16,76 Herstellungsbeitrag fällig.
Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 2,79 Euro pro Kubikmeter auf 2,84 und die neue Niederschlagswassergebühr beträgt 0,10 Euro pro Quadratmeter.
Die Satzungen treten zum 1. Januar in Kraft, außer betreffend der Gebühren, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr wurde jedes angeschlossene Grundstück in der Gemeinde mittels Luftbilder und digitalen Flurkarten einzeln betrachtet, anhand der wahrscheinlichen reduzierten Grundstücksfläche mit einem Grundstücksabflussbeiwert versehen und dann einer von insgesamt sechs maßgeblichen Stufen mit einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert zugeordnet. Beispiel: Bei einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück mit 400 Quadratmeter befestigter Fläche ergibt sich daraus ein GAB von 0,40 und durch Zuordnung in Stufe III ein mittlerer GAB von 0,38. Die Niederschlagswassergebühr beträgt dann 1.000 (Quadratmeter) mal 0,38 mal 0,10 (Euro pro Quadratmeter), also 38 Euro.







