Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung am 19.12.2025 befasste sich der Gemeinderat mit der turnusgemäßen Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für Wasser und Kanal. In öffentlicher Sitzung begrüßte Bgm. Laumer dazu Herrn Gutjahr vom Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier, der per Videoübertragung aus Straubing zugeschaltet war, um die Ergebnisse seiner in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll. durchgeführten Überprüfung der Wasserabgabesatzung (WAS) und Entwässerungssatzung (EWS) inkl. Beitrags- und Gebührenkalkulation vorzustellen. Hr. Gutjahr erläuterte die sog. Globalrechnungen für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung der Gemeinde und stellte jeweils die Berechnung der Herstellungsbeiträge sowie die Gebührenbedarfsberechnung dar. Auf Fragen der Anwesenden wurde eingegangen und auch die Aktualisierungen in den jeweiligen Satzungstexten ausführlich hergeleitet. Die Satzungen (inkl. Beiträge) treten zum 01.01.2026 in Kraft, nicht aber die Gebühren, die entsprechend dem Ablesungszeitraum rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten und sich in der Jahresabrechnung im Januar 2026 zum ersten Mal auswirken werden.
Wie bereits im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 angekündigt bzw. bekanntgemacht, hat die nun fertiggestellte Beitrags- und Gebührenkalkulation sowohl in der Wasserversorgungseinrichtung als auch in der Entwässerungseinrichtung die erwartete Erhöhung zur Folge. In der Entwässerungseinrichtung wird außerdem die ebenfalls bereits in den Raum gestellte Einführung getrennter Abwassergebühren notwendig (s. unten). Die Gründe für die Erhöhungen liegen bei den angesichts der derzeit noch hohen Förderungen bewusst durchgeführten, vielen Sanierungsmaßnahmen im Rohrleitungsnetz, bei den gestiegenen kalkulatorischen Kosten und nicht zuletzt auch bei den gestiegenen Betriebskosten (Bewirtschaftung, Personal, Strom). Gleichzeitig sind auf der Einnahmeseite die Wasserverbrauchs- bzw. Abwassereinleitungsmengen gesunken und haben Unterdeckungen verstärkt. Daneben führen weniger Neuerschließungen dazu, dass die Kosten für den Wasser- und Kanalanschluss stabil bleiben oder sogar sinken.
Die Beitrags- und Gebührenanpassung für Wasser und Kanal fällt wie folgt aus (s. auch Übersicht unten):
Der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung im Kalkulationszeitraum bis 2028 verändert sich bezogen auf die Grundstücksfläche von bisher 0,85 €/m² auf 0,88 €/m² bzw. bezogen auf die Geschossfläche von bisher 3,23 €/m² auf 3,07 €/m². Die Verbrauchsgebühr für Wasser erhöht sich von bisher 1.70 €/m³ auf 1.92 €/m³. Ebenso erhöhen sich die Grundgebühren ausgehend vom kleinsten Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h bzw. Dauerdurchfluss bis 4 m³/h von bisher 24 € auf 36 € (betrifft die meisten Anschließer), mit Nenndurchfluss bis 6 m³/h bzw. Dauerdurchfluss bis 10 m³/h von bisher 60 € auf 90 €, mit Nenndurchfluss bis 10 m³/h bzw. Dauerdurchfluss bis 16 m³/h von bisher 96 € auf 144 € und mit Nenndurchfluss über 10 m³/h bzw. Dauerdurchfluss über 16 m³/h von bisher 150 € auf 225 €.
Bei der Entwässerungseinrichtung werden für einen neuen Kanalanschluss bis zur nächsten Anpassung bezogen auf die Grundstücksfläche 1,60 €/m² anstatt bisher 1,62 €/m² bzw. bezogen auf die Geschossfläche 13,15 €/m² anstatt bisher 16,76 €/m² Herstellungsbeitrag fällig. Die Einleitungsgebühr wird getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben (s. unten). Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 2,79 €/m³ auf 2,84 €/m³ Schmutzwasser und die neue Niederschlagswassergebühr beträgt 0,10 €/m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche.
Zur Einführung getrennter Abwassergebühren
Da der Anteil der Kosten für Regenwasser an den Gesamtkosten für die gemeindliche Entwässerungsanlage im aktuellen Kalkulationszeitraum mit 15% die maßgebliche 12%-Erheblichkeitsgrenze aus der Rechtsprechung überschritten hat, ist die Gemeinde aus Gründen der Gebührengerechtigkeit gezwungen, getrennte Gebühren für Schmutz- bzw. Regenwasser zu erheben. Während für Schmutzwasser wie bisher der sog. Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) gilt, ist für die neue Niederschlagswassergebühr die sog. reduzierte Grundstücksfläche maßgeblich, d.h. die auf einem Grundstück bebaute oder befestigte Fläche, die Oberflächenwasser in den Kanal entwässert (z.B. Dachfläche, Einfahrt, etc.). Im Ergebnis entfallen dadurch auf Grundstücke mit Gewerbe, Hofstellen oder Miethäuser eher mehr Gebühren, weil sie nutzungsbedingt mehr Regenwasser im Kanal verursachen, im Gegensatz zu z.B. Einfamilienhausgrundstücken, die viel Regenwasser im Garten versickern lassen.
Zur Umsetzung wurde jedes angeschlossene Grundstück in der Gemeinde mittels Luftbilder und digitaler Flurkarten einzeln betrachtet, anhand der wahrscheinlichen reduzierten Grundstücksfläche mit einem tatsächlichen Grundstücksabflussbeiwert (GAB) versehen und dann einer von insgesamt sechs maßgeblichen Stufen mit einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert zugeordnet (s. Tabelle.)
| Stufe | Mittlerer GAB | Tatsächlicher GAB | Charakteristik der Bebauung und Befestigung, Beispiele |
| 0 | E i n z e l v e r a n l a g u n g bei GAB ≤ 0,10 | ||
| I | 0,14 | > 0,10 bis 0,18 | minimal: Ortsränder mit sehr lockerer Bebauung |
| II | 0,24 | > 0,18 bis 0,30 | gering: Dorfgebiete, lockere Bebauung |
| III | 0,38 | > 0,30 bis 0,46 | normal: Baugebiete |
| IV | 0,58 | > 0,46 bis 0,70 | hoch: innerörtliches Gebiet; verdichtete Bebauung |
| V | 0,85 | > 0,70 bis 1,00 | sehr hoch: Ortskern, Gewerbegebiete |
| Grundstücksabflussbeiwerttabelle in der Gemeinde Zandt | |||
Beispiel:
Bei einem 1.000 m² großen Grundstück mit 400 m² bebauter und befestigter Fläche ergibt sich eine reduzierte Grundstücksfläche von 400 m² bzw. ein tatsächlicher Grundstücksabflussbeiwert (GAB) von 0,40. Ein tatsächlicher GAB von 0,40 führt schließlich in der Tabelle durch Zuordnung in Stufe III zu einem mittleren GAB von 0,38. Die Niederschlagswassergebühr beträgt dann 1.000 m² x 0,38 x 0,10 €/m² = 38 €.
Interessant:
Wer z.B. eine Zisterne betreibt, kann den Regenwasserkanal und den Geldbeutel entlasten: Pro Kubikmeter m³ effektivem Stauraum in der Zisterne werden 30 m² bebaute oder befestigte Grundstücksfläche in Abzug gebracht. Für eine Zisterne mit 4 m³ effektivem Stauraum bedeutet dies 120 m² Abzug. Im vorgenannten Beispiel ergibt sich damit nur noch eine reduzierte Grundstücksfläche von 280 m² bzw. ein tatsächlicher Grundstücksabflussbeiwert (GAB) von 0,28, der schließlich in der Tabelle nach Zuordnung in Stufe II nunmehr zu einem mittleren GAB von 0,24 führt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt dann 1.000 m² x 0,24 x 0,10 €/m² = 24 €.
Ähnliche Abzüge sind in der Satzung für Dachbegrünungen vorgesehen.
Neben Rechtssicherheit soll die Erhebung getrennter Gebühren in der Entwässerung mehr Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip bringen. Daneben entsteht dadurch Anreiz sauberes Regenwassers direkt in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen (z.B. durch Versickerung/Verdunstung) oder Entlastungen für den Kanal zu schaffen (z.B. durch Zisternen). Insbesondere Zisternen können auch eine Senkung des Wasserverbrauchs bewirken, wenn sie z.B. auch für Garten- oder Brauchwasser genutzt werden.
Die Niederschlagswassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2025 eingeführt und im Rahmen der Jahresabrechnung im Januar für jedes betroffene Grundstück erstmalig festgesetzt. Bgm. Laumer wies in der Sitzung darauf hin, dass für die neue Niederschlagswassergebühr im Januar auch ein Infoblatt mit umfassenden Erläuterungen und Hinweisen erscheint und gemeinsam mit der Jahresabrechnung an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt wird. Bei Fragen steht außerdem die Gemeindeverwaltung unter Tel.: 09944-30300-0 oder E-Mail: poststelle@gemeinde-zandt.de zur Verfügung.
Übersicht zu den neufestgesetzten Beiträgen und Gebühren:
Wassergebühren ab 01.01.2025
Verbrauchsgebühr je m³: 1,92 €
Grundgebühr für Wasserzähler mit Dauerdurchfluss:
bis 4 m³/h: 36,00 € / Jahr
bis 10 m³/h: 90,00 € / Jahr
bis 16 m³/h: 144,00 € / Jahr
über 16 m³/h: 225,00 € / Jahr
Grundgebühr für Wasserzähler mit Nenndurchfluss:
bis 2,5 m³/h: 36,00 € / Jahr
bis 6,0 m³/h: 90,00 € / Jahr
bis 10 m³/h: 144,00 € / Jahr
über 10 m³/h: 225,00 € / Jahr
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 7%)
Wasserversorgung – Herstellungsbeiträge ab 01.01.2026
Grundstücksfläche je qm: 0,88€
Geschoßfläche je qm: 3,07€
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 7%)
Abwassergebühren ab 01.01.2025
Schmutzwassergebühr je m³: 2,84 €
Niederschlagswassergebühr je m²; 0,10 €
Abwasserentsorgung – Herstellungsbeiträge ab 01.01.2026
Grundstücksfläche je qm: 1,60 €
Geschoßfläche je qm: 13,15 €






