Zuständig
Bernhard Wagner
Postanschrift
Gemeinde Zandt
Rathausplatz 1
93499 Zandt
Öffnungszeiten
Mo -FR | 08 - 12 Uhr |
Di | 13 - 17 Uhr |
Do | 13 - 18 Uhr |
Telefonnummer
0 99 44-30 300-13
Faxnummer
0 99 44-30 300-53
E-Mail Adresse
Gemeindesteuern
Steuern
Realsteuerhebesätze:
Grundsteuer A 310 %
Grundsteuer B 310 %
Gewerbesteuer 310 %
Haus- und Grundsteuer werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zur Zahlung fällig. Ein neuer Steuerbescheid wird nur erlassen, wenn sich gegenüber dem bisherigen Bescheid Änderungen ergeben .Ein Wechsel des Eigentümers oder eine Änderung der Bewertung werden der Gemeinde erst dann vom Finanzamt mitgeteilt, wenn Notar und Grundbuchamt entsprechende Meldungen abgegeben haben. Die steuerliche Änderung erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Jahres. Der Vorbesitzer hat jedoch aufgrund des Kaufvertrages einen Anspruch gegenüber dem neuen Eigentümer.
Hundesteuer:
1. Hund 15,00 € / Jahr
2. Hund 20,00 € / Jahr
jeder weitere Hund 25,00 € /Jahr
Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs.2) gehalten werden.
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl S. 343) mit Erfolg abgelegt haben.