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Zuständig

Bernhard Wagner

Postanschrift
Gemeinde Zandt
Rathausplatz 1
93499 Zandt

Öffnungszeiten

Mo -FR

08 - 12 Uhr

Di

13 - 17 Uhr

Do

13 - 18 Uhr

Telefonnummer
0 99 44-30 300-13
Faxnummer
0 99 44-30 300-53
E-Mail Adresse

Gemeindesteuern

Steuern

 
Realsteuerhebesätze:

Grundsteuer A    310 %
Grundsteuer B    310 %
Gewerbesteuer    310 %

Haus- und Grundsteuer werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zur Zahlung fällig. Ein neuer Steuerbescheid wird nur erlassen, wenn sich gegenüber dem bisherigen Bescheid Änderungen ergeben .Ein Wechsel des Eigentümers oder eine Änderung der Bewertung werden der Gemeinde erst dann vom Finanzamt mitgeteilt, wenn Notar und Grundbuchamt entsprechende Meldungen abgegeben haben. Die steuerliche Änderung erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Jahres. Der Vorbesitzer hat jedoch aufgrund des Kaufvertrages einen Anspruch gegenüber dem neuen Eigentümer.



Hundesteuer:

1. Hund    15,00 € / Jahr
2. Hund    20,00 € / Jahr
jeder weitere Hund    25,00 € /Jahr

Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs.2) gehalten werden.
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl S. 343) mit Erfolg abgelegt haben.